Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen zur Teilnahme an der „Hochzeitsmesse Burg-Brüggen“

 

1. Messe

 

1.1. Alle Ausstellungsgegenstände und

 

Dienstleistungen die gezeigt/präsentiert

 

werden stehen in direktem Zusammenhang

 

mit dem Thema Hochzeit.

 

1.2. Der Teilnehmer ist über die Räumlichkeiten

 

der Burg Brüggen im Bilde (2 Säle, 1 Wald,

 

Außenflächen und Turmzimmer) und

 

akzeptiert die vom Veranstalter die

 

Burggemeinde Brüggen zugewiesene

 

Ausstellungsfläche. Der Veranstalter

 

verpflichtet sich im Gegenzug auf einen

 

guten Mix zu achten und den Lauf des

 

Publikums in allen Räumen der Burg zu

 

gewährleisten.

 

1.3. Der Aussteller verpflichtet sich, die

 

Aufbauarbeiten seines Standes am Tag der

 

Veranstaltung bis spätestens 10:00 Uhr

 

abgeschlossen zu haben. Weiter verpflichtet

 

er sich, den Platz bis spätestens 21:00 Uhr

 

ordnungsgemäß geräumt zu haben.

 

Sonderabsprachen bedürfen der

 

schriftlichen Bestätigung. Der Standplatz

 

wird vom Veranstalter vor und nach der

 

Veranstaltung abgenommen. Für Schäden

 

an der Standfläche, oder an den Wänden

 

usw. und bei nicht ordnungsgemäßer

 

Räumung und Entsorgung, erfolgt

 

kostenpflichtig Reparatur bzw. Entsorgung.

 

1.4. Alle Aussteller sind gewerbetreibende

 

Unternehmen, Hersteller oder Händler.

 

Grundsätzlich werden nur Aussteller

 

zugelassen, deren angemeldete Produkte

 

und Leistungen dem Angebot der

 

Veranstaltung entsprechen.

 

Branchenspezifisch werden maximal 4 Aussteller

 

angenommen (Einzelhandel) bzw. 7

 

Aussteller (Gastronomie/Catering, Musik, Dienstleistungen).

1.5. Der Aussteller hat seine Messe- und

 

Ausstellungsgegenstände selbst zu versichern.

 

1.6. Bewachung: eine allgemeine Bewachung

 

des Ausstellungsortes stellt der Veranstalter,

ohne Haftung für Verluste oder Beschädigungen,

in der Zeit von Veranstaltungsbeginn bis

Veranstaltungsende zur Verfügung.

Für die Beaufsichtigung des Standes und

des Ausstellungsgutes ist der Aussteller

selbst verantwortlich.

 

1.7. Beleuchtung, Strom: Eine allgemeine

 

Beleuchtung der Ausstellungsräume ist

 

vorhanden, es wird jedoch empfohlen,

 

spezielle Beleuchtungswünsche selbst zu

 

realisieren.

 

1.8. Beschallung: der Betrieb von

 

Lautsprecheranlagen und AV-Medien aller

 

Art durch den Aussteller bedarf der

 

Genehmigung und der rechtzeitigen

 

Anmeldung.

 

1.9. Betrieb der Messestände: Während der

 

Öffnungszeiten der Veranstaltung ist der

 

Stand mit ausreichend Informationspersonal

 

zu besetzen und für die Besucher zugänglich zu halten.

 

1.10. Veranstaltungsende/Abbau: Kein Stand darf vor

Veranstaltungsende ganz oder teilweise geräumt werden.

Bei vorzeitigem Abbau/Verlassen der Veranstaltung wird

 

dem jeweiligen Aussteller eine

 

Konventionalstrafe von 250 € in Rechnung

 

gestellt.

 

2. Werbebeteiligung

 

2.1 Für die Werbung stellt der Aussteller

 

rechtzeitig druckbare Grafikdateien für

die Anzeige im Hochzeitsmagazin (PDF,JPG,TIFF)

sowie eine Unternehmenspräsentation

und ein Logo per E-Mail zur Verfügung.

 

 

 

3. Allgemeines

 

3.1 Änderungen: Sollte die Veranstaltung aus

 

Gründen, die der Veranstalter nicht zu

 

vertreten hat (z.B. aus Gründen des

 

Gesundheitsschutzes), nicht stattfinden, so

 

kann er vom Aussteller nicht haftbar

 

gemacht werden. Bereits erfolgte Zahlungen

 

werden mit Ausnahme der Werbe- bzw.

 

Anzeigengebühren zurückerstattet.

 

3.2 Der Aussteller/Teilnehmer ist nicht

 

berechtigt, in irgendeiner Form in den

 

Verlauf der Veranstaltung einzugreifen.

 

 

 

4. Haftung

 

4.1 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung

 

für Schäden am Ausstellungsgut und an der

 

Standausstattung. Der Veranstalter haftet

 

nur für Sach- und Personenschäden, für die

 

er gesetzlich haftbar gemacht werden kann.

 

 

 

5. Rücktritt / Nichtteilnahme

 

5.1. Nach einer verbindlichen Anmeldung ist

 

eine Entlassung aus dem Vertragsverhältnis

 

nicht möglich.

 

Bereits gezahlte Leistungen für Werbung und

Marketing werden nur dann erstattet,

falls der Veranstalter noch keine Kosten für

eben diese Leistungen erbracht hat

(Anzeigen / Printmedien etc.).

 

6. Mitaussteller

 

6.1. Ohne Genehmigung des Veranstalters ist es

 

nicht gestattet, einen zugewiesenen Stand

 

oder Teile davon an Dritte abzugeben. Ebenso ist

 

es untersagt, Werbung für Dritte an einem

 

fest zugewiesenen Stand zu tätigen.

 

6.2. Der Ausschank und Verkauf von Speisen

 

und Getränken, abgesehen von Gratisproben,

ist nicht erlaubt. Für den Ausschank

alkoholischer Getränke wird eine Gestattung

der lokalen Ordnungsbehörde benötigt.

 

 

 

7. Zahlungsbedingungen

 

7.1. Die Teilnahmerechnung wird unmittelbar

 

nach Zulassung und Platzvergabe zugestellt.

Beanstandungen sind unverzüglich nach

Empfang schriftlich geltend zu machen.

Spätere Einwände können nicht anerkannt

werden. Alle Rechnungen sind ohne Abzug

und zum in der Rechnung genannten Datum fällig.

 

 

 

8. Absprachen

 

8.1. Mündliche Absprachen bedürfen der

 

Schriftform.

 

 

 

9. Veranstalter

 

Burggemeinde Brüggen

 

Der Bürgermeister

 

-Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing, Tourismus & Kultur-

 

Klosterstraße, D-41379 Brüggen

 

 

 

-Organisation-

 

Brüggener Reisebüro Richter GmbH

 

Borner Str. 1, D-41379 Brüggen

 

 

 

10. Gerichtsstand

 

10.1. Gerichtsstand ist für alle sich aus dem

 

Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten

 

der Sitz des Veranstalters.

 

 

 

 

 

Ihr Gastgeber



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