Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen zur Teilnahme an der „Hochzeitsmesse Burg-Brüggen“
1. Messe
1.1. Alle Ausstellungsgegenstände und
Dienstleistungen die gezeigt/präsentiert
werden stehen in direktem Zusammenhang
mit dem Thema Hochzeit.
1.2. Der Teilnehmer ist über die Räumlichkeiten
der Burg Brüggen im Bilde (2 Säle, 1 Wald,
Außenflächen und Turmzimmer) und
akzeptiert die vom Veranstalter die
Burggemeinde Brüggen zugewiesene
Ausstellungsfläche. Der Veranstalter
verpflichtet sich im Gegenzug auf einen
guten Mix zu achten und den Lauf des
Publikums in allen Räumen der Burg zu
gewährleisten.
1.3. Der Aussteller verpflichtet sich, die
Aufbauarbeiten seines Standes am Tag der
Veranstaltung bis spätestens 10:00 Uhr
abgeschlossen zu haben. Weiter verpflichtet
er sich, den Platz bis spätestens 21:00 Uhr
ordnungsgemäß geräumt zu haben.
Sonderabsprachen bedürfen der
schriftlichen Bestätigung. Der Standplatz
wird vom Veranstalter vor und nach der
Veranstaltung abgenommen. Für Schäden
an der Standfläche, oder an den Wänden
usw. und bei nicht ordnungsgemäßer
Räumung und Entsorgung, erfolgt
kostenpflichtig Reparatur bzw. Entsorgung.
1.4. Alle Aussteller sind gewerbetreibende
Unternehmen, Hersteller oder Händler.
Grundsätzlich werden nur Aussteller
zugelassen, deren angemeldete Produkte
und Leistungen dem Angebot der
Veranstaltung entsprechen.
Branchenspezifisch werden maximal 4 Aussteller
angenommen (Einzelhandel) bzw. 7
Aussteller (Gastronomie/Catering, Musik, Dienstleistungen).
1.5. Der Aussteller hat seine Messe- und
Ausstellungsgegenstände selbst zu versichern.
1.6. Bewachung: eine allgemeine Bewachung
des Ausstellungsortes stellt der Veranstalter,
ohne Haftung für Verluste oder Beschädigungen,
in der Zeit von Veranstaltungsbeginn bis
Veranstaltungsende zur Verfügung.
Für die Beaufsichtigung des Standes und
des Ausstellungsgutes ist der Aussteller
selbst verantwortlich.
1.7. Beleuchtung, Strom: Eine allgemeine
Beleuchtung der Ausstellungsräume ist
vorhanden, es wird jedoch empfohlen,
spezielle Beleuchtungswünsche selbst zu
realisieren.
1.8. Beschallung: der Betrieb von
Lautsprecheranlagen und AV-Medien aller
Art durch den Aussteller bedarf der
Genehmigung und der rechtzeitigen
Anmeldung.
1.9. Betrieb der Messestände: Während der
Öffnungszeiten der Veranstaltung ist der
Stand mit ausreichend Informationspersonal
zu besetzen und für die Besucher zugänglich zu halten.
1.10. Veranstaltungsende/Abbau: Kein Stand darf vor
Veranstaltungsende ganz oder teilweise geräumt werden.
Bei vorzeitigem Abbau/Verlassen der Veranstaltung wird
dem jeweiligen Aussteller eine
Konventionalstrafe von 250 € in Rechnung
gestellt.
2. Werbebeteiligung
2.1 Für die Werbung stellt der Aussteller
rechtzeitig druckbare Grafikdateien für
die Anzeige im Hochzeitsmagazin (PDF,JPG,TIFF)
sowie eine Unternehmenspräsentation
und ein Logo per E-Mail zur Verfügung.
3. Allgemeines
3.1 Änderungen: Sollte die Veranstaltung aus
Gründen, die der Veranstalter nicht zu
vertreten hat (z.B. aus Gründen des
Gesundheitsschutzes), nicht stattfinden, so
kann er vom Aussteller nicht haftbar
gemacht werden. Bereits erfolgte Zahlungen
werden mit Ausnahme der Werbe- bzw.
Anzeigengebühren zurückerstattet.
3.2 Der Aussteller/Teilnehmer ist nicht
berechtigt, in irgendeiner Form in den
Verlauf der Veranstaltung einzugreifen.
4. Haftung
4.1 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung
für Schäden am Ausstellungsgut und an der
Standausstattung. Der Veranstalter haftet
nur für Sach- und Personenschäden, für die
er gesetzlich haftbar gemacht werden kann.
5. Rücktritt / Nichtteilnahme
5.1. Nach einer verbindlichen Anmeldung ist
eine Entlassung aus dem Vertragsverhältnis
nicht möglich.
Bereits gezahlte Leistungen für Werbung und
Marketing werden nur dann erstattet,
falls der Veranstalter noch keine Kosten für
eben diese Leistungen erbracht hat
(Anzeigen / Printmedien etc.).
6. Mitaussteller
6.1. Ohne Genehmigung des Veranstalters ist es
nicht gestattet, einen zugewiesenen Stand
oder Teile davon an Dritte abzugeben. Ebenso ist
es untersagt, Werbung für Dritte an einem
fest zugewiesenen Stand zu tätigen.
6.2. Der Ausschank und Verkauf von Speisen
und Getränken, abgesehen von Gratisproben,
ist nicht erlaubt. Für den Ausschank
alkoholischer Getränke wird eine Gestattung
der lokalen Ordnungsbehörde benötigt.
7. Zahlungsbedingungen
7.1. Die Teilnahmerechnung wird unmittelbar
nach Zulassung und Platzvergabe zugestellt.
Beanstandungen sind unverzüglich nach
Empfang schriftlich geltend zu machen.
Spätere Einwände können nicht anerkannt
werden. Alle Rechnungen sind ohne Abzug
und zum in der Rechnung genannten Datum fällig.
8. Absprachen
8.1. Mündliche Absprachen bedürfen der
Schriftform.
9. Veranstalter
Burggemeinde Brüggen
Der Bürgermeister
-Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing, Tourismus & Kultur-
Klosterstraße, D-41379 Brüggen
-Organisation-
Brüggener Reisebüro Richter GmbH
Borner Str. 1, D-41379 Brüggen
10. Gerichtsstand
10.1. Gerichtsstand ist für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten
der Sitz des Veranstalters.